Verkehrsrecht
Ihre Fachanwälte für Verkehrsrecht in München
Ein Verkehrsunfall kommt immer ungelegen – und danach beginnt oft der Ärger mit der Versicherung. Wir übernehmen die komplette Unfallabwicklung für Sie: von der Schadensaufnahme über Gutachten und Mietwagen bis zu Schmerzensgeld und Verdienstausfall.
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten unserer Einschaltung. Sie haben einen festen Ansprechpartner, der Ihren Fall kennt – und wir rechnen direkt mit dem Versicherer ab.
Unsere Leistungen im Verkehrsrecht
- Unfallregulierung
- Schmerzensgeld
- Personenschaden
- Gutachten & Wertminderung
- Reparatur- & Totalschaden
- Mietwagen & Nutzungsausfall
- Haftungsquote
- Unfall im Ausland
- Fahrerflucht
- Fahrrad & E-Scooter
Ihre Ansprechpartner im Verkehrsrecht
Alexander Aichele
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Rechtsanwalt für StrafrechtAnastasia Kleber
Rechtsanwältin für Verkehrsrecht & Zivilrecht
Ann-Marie Mann
Rechtsanwältin für Erbrecht & Verkehrsrecht
Antonia Dieterle
Rechtsanwältin für Familienrecht & Verkehrsrecht
Benjamin Schwarze-Reiter
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für VerkehrsrechtCarena Glanzer
Fachanwältin für Verkehrsrecht
Celine Norman
Rechtsanwältin für Verkehrsrecht & Zivilrecht
Christian Köpping
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Rechtsanwalt für StrafrechtIvana Petrović
Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin für VerkehrsrechtJonas Roithmeyer
Rechtsanwalt für Verkehrsrecht & Zivilrecht
Mona Eckert
Rechtsanwältin für Verkehrsrecht & Zivilrecht
Sophia Beier
Rechtsanwältin für Verkehrsrecht & Zivilrecht
Teresa Hackner
Rechtsanwältin für Erbrecht & Verkehrsrecht
Teresa Probst-Öfele
Rechtsanwältin für Familienrecht & Verkehrsrecht
Türkan Türk
Fachanwältin für Verkehrsrecht
Rechtsanwältin für Arbeitsrecht
Häufige Fragen zum Verkehrsrecht
01
Was mache ich am Unfallort?
Nach einem Unfall sollten Sie zuerst die Unfallstelle absichern – Warnblinker einschalten, Warnweste anziehen und das Warndreieck aufstellen. Bei Bedarf ist erste Hilfe zu leisten und den Notruf unter 112 anzurufen. Die Polizei ist beizuziehen, insbesondere bei Verletzten, größeren Schäden oder Streit über den Unfallhergang.
Anschließend raten wir, den Unfall zu dokumentieren: bitte fertigen Sie Fotos von den Fahrzeugen, der Straße und den Schäden sowie nehmen Sie bitte die Daten etwaiger Zeugen auf. Wichtig ist, mit dem Unfallgegner Personalien, Kennzeichen und Versicherungsdaten auszutauschen– bitte geben Sie dabei kein Schuldanerkenntnis ab.
Danach sollten Sie zeitnah Ihren Versicherer informieren und bei Bedarf einen Sachverständigen oder einen Fachanwalt für Verkehrsrecht einschalten. So stellen Sie sicher, dass Ihr Unfallschaden rechtssicher und vollständig geregelt wird.
02
Muss ich mich um die Abwicklung des Schadens kümmern?
Nein – wir übernehmen die komplette Unfallabwicklung für Sie. Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall steht es Ihnen frei uns als Fachanwälte für Verkehrsrecht zu beauftragen, insbesondere da die Kosten unserer Einschaltung durch den gegnerischen Versicherer zu tragen sind. Nachdem Ihr Schaden reguliert wurde, rechnen wir mit dem gegnerischen Versicherer ab.
03
Brauche ich ein Gutachten?
Die Kosten für ein vom Geschädigten beauftragtes Gutachten gehören grundsätzlich zum ersatzfähigen Schaden gemäß § 249 BGB. Der Geschädigte darf zur Feststellung des Schadensumfangs und der Schadenshöhe einen unabhängigen Sachverständigen beauftragen, sofern es sich nicht um einen sogenannten Bagatellschaden handelt. Nach der Rechtsprechung liegt die Grenze zum Bagatellschaden etwa bei 1.000 € (brutto). Bei darüberliegenden Schäden sind die Gutachterkosten regelmäßig vom Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung zu ersetzen. Auch nach Vorlage eines Kostenvoranschlags kann ergänzend noch ein Gutachten beauftragt werden, insbesondere weil dieses weitere wertrelevante Faktoren – etwa Wertminderung, Reparaturweg oder Nutzungsausfallgruppe – enthält, die im Kostenvoranschlag meist fehlen.
04
Wann ist ein Kostenvoranschlag sinnvoll?
Bei Bagatellschäden (in der Regel ca. 1.000 € brutto) ist ein Kostenvoranschlag ausreichend, um den Schaden gegenüber dem Versicherer zu beziffern und abzurechnen. Wichtig ist, dass dem Kostenvoranschlag auch Lichtbilder beiliegend sind, welche den Schaden belegen und nachweisen.
Ein Gutachten hingegen ist insbesondere bei höheren Schäden, unklarer Schadenshöhe oder Streit mit dem Versicherer empfehlenswert, da es eine umfassende und rechtssichere Beweissicherung bietet.
05
Was ist der Unterschied zwischen Reparaturschaden und Totalschaden?
Ob ein Reparaturschaden oder ein Totalschaden vorliegt, ergibt sich aus dem Kfz-Gutachten durch den Vergleich von Reparaturkosten und Fahrzeugwert:
- Reparaturschaden: Liegt vor, wenn die voraussichtlichen Reparaturkosten unter dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs liegen. Eine Instandsetzung ist wirtschaftlich sinnvoll.
- Totalschaden: Liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen oder in einem wirtschaftlich unvernünftigen Verhältnis dazu stehen. Dann wird meist auf Totalschadenbasis abgerechnet (Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert).
Eine wichtige Ausnahme ist die sogenannte 130 %-Regel: Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Fahrzeug trotz höherer Reparaturkosten (bis zu 130 % des Wiederbeschaffungswerts) noch repariert werden. Selbstverständlich beraten wir Sie auch bei dieser Einordnung, um für Sie die richtige Entscheidung zu finden.
06
Was bedeutet Wertminderung?
Unter der Wertminderung oder auch dem merkantilen Minderwert versteht sich der Wertverlust eines Fahrzeugs nach einem Unfall, obwohl dieses fachgerecht repariert wurde. Hintergrund ist, dass ein als „Unfallwagen“ geltendes Fahrzeug am Markt regelmäßig einen geringeren Verkaufspreis erzielt als ein unfallfreies Fahrzeug. Diese abstrakte Wertdifferenz stellt einen eigenständigen Schaden dar, der im Rahmen des Schadensersatzrechts geltend gemacht werden kann. Die konkrete Höhe des Wertverlustes wird nach verschiedenen Faktoren ermittelt, insbesondere vom Alter und Zustand des Fahrzeugs, der Laufleistung, dem Umfang des Schadens sowie der Qualität der Reparatur. Die Ermittlung der Wertminderung erfolgt üblicherweise durch ein Sachverständigengutachten.
07
Wann werden Mietwagenkosten ersetzt?
Mietwagenkosten werden ersetzt, wenn Ihr Fahrzeug nach einem unverschuldeten Unfall nicht fahrbereit oder in Reparatur ist. Der gegnerische Versicherer muss die notwendigen und angemessenen Kosten für den Zeitraum der Reparatur oder der Ersatzbeschaffung übernehmen. Wichtig ist, dass Sie ein fahrzeugtypgerechtes und wirtschaftliches Mietfahrzeug wählen – überhöhte Tarife oder unnötig lange Mietzeiten werden oft gekürzt. Alternativ können Sie statt eines Mietwagens auch eine Nutzungsausfallentschädigung verlangen. Wir empfehlen, sich durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht beraten zu lassen, damit die Ausfallentschädigung vollständig erstattet wird.
08
Was ist unter einem Personenschaden zu verstehen?
Unter einem Personenschaden nach einem Verkehrsunfall sind alle gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die eine Person infolge eines Unfalls erleidet, zu verstehen. Hierzu zählen insbesondere körperliche Verletzungen wie Prellungen, Knochenbrüche oder Schleudertraumata, aber auch psychische Folgen wie Angststörungen oder Traumatisierungen. Im Unterschied zum reinen Sachschaden betrifft der Personenschaden somit unmittelbar die körperliche und geistige Unversehrtheit des Betroffenen.
Rechtlich ist der Personenschaden im deutschen Schadensersatzrecht von zentraler Bedeutung. Geschädigte haben Anspruch auf umfassenden Ausgleich aller unfallbedingten Nachteile, soweit diese nachweisbar auf das Unfallereignis zurückzuführen sind. Dazu gehören insbesondere Heilbehandlungskosten, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden sowie ein angemessenes Schmerzensgeld als Ausgleich für erlittene Schmerzen und Beeinträchtigungen der Lebensqualität. Grundlage hierfür sind insbesondere die Vorschriften der §§ 249 ff. BGB. Die konkrete Höhe der Ansprüche hängt stets vom Einzelfall ab, insbesondere von Art, Dauer und Schwere der Verletzungen sowie den individuellen Lebensumständen des Geschädigten.
Aufgrund der Vielzahl möglicher Schadenspositionen und der oft komplexen medizinischen sowie rechtlichen Bewertung stehen wir Ihnen als Fachanwälte für Verkehrsrecht mit Rat und Tat zur Seite.
09
Wie hoch ist mein Anspruch auf Schmerzensgeld nach einem Unfall?
Geschädigte eines Verkehrsunfalls haben Anspruch auf Schmerzensgeld, wenn sie körperliche oder psychische Verletzungen erlitten haben. Die Höhe orientiert sich an Art, Dauer und Schwere der Verletzungen, Verdienstausfall und Folgeschäden. Wir setzen für Sie ein angemessenes Schmerzensgeld durch – außergerichtlich oder gerichtlich –, damit Sie rechtlich abgesichert sind.
10
Wird mein Kindersitz ersetzt?
Nach einem Verkehrsunfall sollte ein Kindersitz aus Sicherheitsgründen grundsätzlich ersetzt werden, da auch ohne sichtbare Schäden die Schutzwirkung beeinträchtigt sein kann. Die Kosten übernimmt in der Regel der Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers. Bei eigener Schuld kommt eine Erstattung nur in Frage, wenn eine entsprechende Kaskoversicherung besteht. Wichtig ist, den Kindersitz im Schadenfall zu dokumentieren und gegenüber der Versicherung geltend zu machen.
11
Wird meine Motorradschutzkleidung ersetzt?
Motorradschutzkleidung (z. B. Helm, Jacke, Hose, Handschuhe, Stiefel) gilt als sicherheitsrelevante Ausrüstung und ist nach einem Unfall regelmäßig nicht mehr voll einsatzfähig. Daher besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Ersatz gegenüber der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Ein Abzug „neu für alt“ wird häufig nicht oder nur eingeschränkt vorgenommen, insbesondere bei sicherheitsrelevanter Schutzkleidung. Viele Gerichte erkennen an, dass der Schutz im Vordergrund steht und eine Wiederverwendung unzumutbar ist. Bei älterer oder stark abgenutzter Kleidung kann jedoch im Einzelfall ein Abzug erfolgen. Wichtig ist auch hier, die beschädigte Kleidung durch Lichtbilder zu dokumentieren.
12
Wie lange dauert es, bis mein Schaden bezahlt wird?
Die Dauer der Auszahlung nach einem Verkehrsunfall hängt vor allem von der Klärung der Haftung und der Vollständigkeit der Unterlagen ab. Bei eindeutiger Schuldfrage und vollständig eingereichten Nachweisen wie Gutachten oder Kostenvoranschlag erfolgt die Regulierung in der Regel innerhalb von etwa drei bis fünf Wochen. Verzögerungen entstehen, weil der Versicherer den Unfallhergang prüft, Gutachten auswertet, Rückfragen stellt oder die Haftungsquote klären muss. Ist die Schuldfrage unklar oder wird sie bestritten, kann sich die Bearbeitung deutlich verlängern und mehrere Monate in Anspruch nehmen.
Sollte die Abwicklung zu viel Zeit in Anspruch nehmen oder die Schuldfrage nicht geklärt werden, so raten wir in der Regel zur Durchführung eines gerichtlichen Verfahrens, damit Ihre Ansprüche geklärt werden können.
13
Was ist eine Haftungsquote?
Haftungsquoten im Verkehrsrecht geben an, in welchem Verhältnis die Beteiligten eines Unfalls für den entstandenen Schaden haften. Sie werden festgelegt, wenn beide Fahrer eine Mitschuld tragen, zum Beispiel 50:50 oder 70:30. Grundlage sind Beweise, Zeugenaussagen und die Verkehrssituation. Die Haftungsquote bestimmt, welcher Anteil des Schadens von welcher Versicherung übernommen wird. So wird die finanzielle Verantwortung nach einem Unfall gerecht und rechtssicher verteilt.
14
Was bedeutet Betriebsgefahr?
Die Betriebsgefahr bezeichnet im Verkehrsrecht die von jedem Kraftfahrzeug ausgehende abstrakte Gefährdung, die bereits durch den Betrieb des Fahrzeugs im Straßenverkehr entsteht – unabhängig von einem konkreten Fahrfehler. Rechtsgrundlage ist insbesondere § 7 StVG. Das bedeutet: selbst wenn ein Fahrer keinen Fehler gemacht hat, kann er bzw. seine Haftpflichtversicherung anteilig für Schäden haften, weil allein das Fahren eines Fahrzeugs eine Gefahrenquelle darstellt. Die Betriebsgefahr kann vollständig zurücktreten, wenn der Unfall für einen Beteiligten ein unabwendbares Ereignis war, sie kann aber auch zu einer Mithaftung führen, obwohl kein Verschulden vorliegt. Zusammengefasst bedeutet die Betriebsgefahr, dass im Straßenverkehr häufig eine verschuldensunabhängige Mitverantwortung besteht, die bei der Schadensverteilung berücksichtigt wird.
15
Was muss ich bei einem Verkehrsunfall im Ausland beachten?
Bei einem Unfall im Ausland sollten Sie zunächst wie in Deutschland handeln: Unfallstelle absichern, Erste Hilfe leisten und bei Verletzten Polizei und Rettungsdienst rufen. Lassen Sie sich unbedingt eine polizeiliche Unfallaufnahme geben – sie ist im Ausland oft entscheidend für die Schadensregulierung. Tauschen Sie mit dem Unfallgegner Personalien, Kennzeichen und Versicherungsdaten aus und füllen Sie den Europäischen Unfallbericht aus. Fertigen Sie Fotos von Fahrzeugen, Schäden und Umgebung an. Wir empfehlen anschließend die Kontaktaufnahme mit einem Fachanwalt für Verkehrsrecht, um die internationale Schadensabwicklung korrekt einzuleiten. Dies ist ratsam, da im Ausland in der Regel das jeweilige Landesrecht Anwendung findet und bei der Schadensabwicklung diverse Besonderheiten zu beachten sind.
16
Ist meine Videoaufzeichnung aus der Dashcam in einem gerichtlichen Verfahren verwertbar?
Ja, Dashcam-Aufnahmen können in Deutschland als Beweismittel vor Gericht verwertbar sein, wenn sie zur Aufklärung eines konkreten Verkehrsunfalls dienen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass trotz datenschutzrechtlicher Bedenken eine Verwertung zulässig ist, wenn die Aufnahmen nicht dauerhaft, sondern anlassbezogen erfolgen. Wichtig ist, dass die Dashcam nicht dauerhaft und verdeckt den Verkehr aufzeichnet, sondern nur im Ereignisfall (z. B. bei Erschütterung) speichert. Bei unzulässiger Daueraufnahme drohen Verstöße gegen das Datenschutzrecht. Im Streitfall entscheidet das Gericht, ob die Aufnahme verhältnismäßig und relevant ist.
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Wie gehe ich bei Fahrerflucht vor?
Bei Fahrerflucht sollten Sie sofort die Polizei informieren und Beweise sichern, etwa Fotos und Zeugendaten. Wenn der Verursacher unbekannt bleibt, kann ein Anspruch über die Verkehrsopferhilfe bestehen. Ihr Fachanwalt unterstützt Sie bei der Beweissicherung und der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber Versicherung und Behörden.
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Was passiert, wenn der Unfallgegner keine Versicherung hat?
Fehlt dem Unfallgegner eine Haftpflichtversicherung, übernimmt in Deutschland die Verkehrsopferhilfe die Regulierung. Sie springt ein, wenn der Schadensverursacher nicht haftpflichtversichert oder flüchtig ist. Wir helfen Ihnen bei der Antragstellung und Anspruchsdurchsetzung, um Ihren Schadensersatz und Schmerzensgeld zu sichern.
19
Was muss ich bei einem Wildunfall beachten?
Nach einem Wildunfall sichern Sie zuerst die Unfallstelle und rufen die Polizei oder den Jagdpächter. Die Schäden übernimmt in der Regel die Teilkaskoversicherung, teilweise auch die Vollkasko. Dokumentieren Sie das Ereignis mit Fotos und lassen Sie sich eine Unfallbescheinigung ausstellen. Wir beraten Sie, wie Sie den Schaden korrekt bei der Versicherung geltend machen.
20
Was mache ich bei einem Parkplatzunfall?
Bei einem Parkplatzunfall gilt nicht automatisch die klassische Straßenverkehrsordnung, sondern das Prinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme. Oft trifft beide Parteien eine Teilschuld. Wichtig: Unfallstelle dokumentieren, Daten austauschen und kein Schuldeingeständnis abgeben. Anschließend helfen wir Ihnen, die Haftungsquote richtig zu ermitteln und Ansprüche zu sichern.
21
Wann bekomme ich Verdienstausfall nach einem Unfall ersetzt?
Wenn Sie verletzungsbedingt nicht arbeiten können, steht Ihnen Verdienstausfall als Teil des Schadensersatzes zu. Dieser umfasst sowohl Lohnfortzahlungsausfälle als auch entgangene Gewinne bei Selbstständigen. Grundlage ist der tatsächliche Einkommensverlust im Vergleich zur Zeit vor dem Unfall. Wir helfen Ihnen, diese Ansprüche vollständig gegenüber der Versicherung nachzuweisen.
22
Kann ich meine Anwaltskosten von der Rechtsschutzversicherung erstatten lassen?
Viele Mandanten sind durch eine Verkehrsrechtsschutzversicherung abgesichert. Diese übernimmt die Anwaltskosten bei außer- und gerichtlichen Auseinandersetzungen. Wir klären für Sie die Deckungsanfrage direkt mit Ihrem Versicherer– unkompliziert und transparent.
23
Wie verhalte ich mich richtig bei einem Leasingfahrzeug-Unfall?
Bei einem Unfall mit einem Leasingfahrzeug gelten besondere Regelungen: Eigentümer ist die Leasinggesellschaft, Mieter sind Sie. Wir übernehmen die Schadenmeldung und Korrespondenz mit dem Leasinggeber, damit Ihr Fall korrekt abgewickelt wird.
24
Was gilt bei einem Unfall mit Fahrrad oder E-Scooter?
Bei Unfällen mit Fahrrädern oder E-Scootern gelten dieselben Grundsätze des Verkehrsrechts. Der Verursacher haftet für alle Schäden – auch Personenschäden und Sachschäden am Fahrzeug. Wir prüfen Haftung und Beweisführung, und erklären transparent, welche Ansprüche für Sie durchsetzbar sind.
25
Was sind Vorhaltekosten?
Vorhaltekosten sind die Fixkosten für ein Fahrzeug, das dauerhaft bereitgehalten wird, auch wenn es gerade nicht genutzt wird. Dazu zählen z. B. Versicherung, Kfz-Steuer, Abschreibung, Stellplatz- und Finanzierungskosten. Im Verkehrsrecht spielen Vorhaltekosten eine Rolle, wenn ein Fahrzeug – etwa bei einem Unfall – nicht eingesetzt werden kann, aber trotzdem laufende Kosten verursacht. In bestimmten Fällen können diese als Schadensersatz geltend gemacht werden, insbesondere bei Unternehmen mit Fahrzeugflotten.
26
Was passiert, wenn der gegnerische Versicherer nicht alles bezahlt?
Zahlt der gegnerische Versicherer nicht vollständig, setzen wir Ihre Ansprüche rechtlich durch – auch gerichtlich. Als Fachanwälte für Verkehrsrecht prüfen wir die Kürzungen und sorgen dafür, dass Sie den vollen Schadensersatz erhalten, der Ihnen rechtlich zusteht. Für Sie bleibt die Durchsetzung dabei kostenfrei, solange der Gegner haftet. Sofern Sie über einen Rechtschutzversicherer verfügen, übernehmen wir für Sie auch die Kommunikation und Deckungsanfrage mit diesem.
27
Wann verjähren Ansprüche nach einem Verkehrsunfall?
Ansprüche aus einem Verkehrsunfall verjähren in der Regel nach drei Jahren zum Jahresende des Unfalljahres (§ 195 BGB). Für Personenschäden oder strafrechtlich relevante Fälle können längere Fristen gelten. Um Beweise und Ansprüche zu sichern, sollten Sie möglichst früh einen Fachanwalt beauftragen – idealerweise direkt nach dem Unfall.
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